Spitzer Spitze

Förderprogramm Energiemindernde Komponenten

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat ein neues Programm zur Förderung von Komponenten, die eine Verbesserung der Energieeffizienz bei Neufahrzeugen bewirken und somit zu einem effizienterem Fahrzeugbetrieb führen aufgelegt. Der Antrag zur Förderung muss durch den Käufer des Fahrzeuges beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) gestellt werden. NEU: Erst nachdem Sie den Zuwendungsbescheid (Förderzusage) erhalten haben, können Sie ihr energieeffizientes Fahrzeug bestellen.

 

Die Förderquote beträgt für

  • kleine Unternehmen bis zu 25 Prozent*
  • mittlere Unternehmen 20 Prozent*
  • andere Unternehmen 15 Prozent

*siehe Artikel 38 Absatz 5 AGVO
der Anschaffungskosten der jeweiligen Komponente. Der Zuschuss ist für jede Komponente auf ein Höchstbetrag von 5.000 € begrenzt.

Fristen und Dokumente

1. Antragsstellung und Zuwendungsbescheid

 

Die Förderung kann vom 24. Juli 2023 bis zum 31. März 2024 bei der Bewilligungsbehörde (BALM) beantragt werden: antrag-gbbmvi.bund.de.

Es gilt das Datum des elektronischen Eingangs des vollständigen und bescheidungsreifen Antrags bei der Bewilligungsbehörde. Anträge werden in Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Die verblindliche Bestellung des Neufahrzeuges darf frühestens nach Antragsstellung und muss innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen. Sind Sie Mitglied bei einem Verband? Sicher erhalten Sie auch dort Unterstützung bei der Antragstellung.

 

2. Voraussetzung

 

Der „Erwerb“ meint die Anschaffung der Komponente entweder zu Eigentum des Antragstellers (Darlehenskauf, Darlehensfinanzierung, Mietkauf, Leasingkauf) oder im Wege eines Leasing-/ Mietvertrages. Im Fall eines Erwerbs zu Eigentum muss die Komponente über mindestens 24 Monate bei dem Antragssteller verbleiben. Im Falle des Mietens oder Leasings muss der Miet- oder Leasingvertrag eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten haben.

 

3. Verwendungsnachweis

 

Der Verwendungsnachweis muss spätestens fünf Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheides im Antragsportal des Bundesamtes vorgelegt werden. Bei Lieferzeiten >5 Monaten bedarf es einer Herstellerbescheinigung, welche die längere Lieferzeit bestätigt. Zur Nachweisprüfung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • einen Nachweis über den Ewerb der Komponente
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I des Neufahrzeuges

4. Förderfähige Komponenten

 

Die Produktpalette von Spitzer Silo-Fahrzeugwerke umfasst folgende förderfähigen Komponenten:

  • Anfahrhilfe mit Liftachse
  • Liftachse bzw. doppelter Achslift
  • Reifendruckkontrollsystem / Reifendrucknachfüllsystem
  • Opti-Turn Funktion
  • Nachlauflenkachse
  • Nachlauflenkachse mit Zusatzlenkung beim Rückwärtsfahren
  • zwangsgelenkte Sattelanhänger
  • Achslastanzeige / Achslastmessgerät
  • Rüttler
  • Wiegesysteme
  • Trennwände
  • Druckluftbehälter aus Aluminium
  • Laufsteg aus Aluminium
  • Leiter aus Aluminium
  • Leichtbauachse
  • Aluminium Felgen
  • Reifen der Energieeffizienzklasse C oder besser
  • Abstellstützen leichtbau (Aluminium-Fallstützen, Aluminium-Kurbelstützen)
  • Elektrisches Kompressoraggregat
  • LED-Beleuchtung
  • Start-Stopp-System
  • diverse weitere Leichtbaukomponenten

 

Profitieren auch Sie von der Förderung und nehmen mit dem für Sie zuständigen Verkaufsberater Kontakt auf.

Wichtige Links:

Hier finden Sie die offizielle Bekanntgabe der Förderrichtlinien des Bundesamt für Logistik und Mobilität, sowie Fragen und Antworten zum Ablauf des Förderprogramms:
Energiemindernde Komponenten – Bundesamt für Logistik und Mobilität

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme wurde das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) beauftragt. Die Anträge sind ausschließlich in elektronischer Form mit allen erforderlichen Unterlagen über die Internetadresse antrag-gbbmvi.bund.de einzureichen.

Das Merkblatt zur Einstufung der kleinen und mittleren Unternehmen finden Sie hier:
Homepage – Merkblatt Definition KMU – Bundesamt für Logistik und Mobilität